Boris Pistolius darf nicht einfach in Gesetzen herumfingern

Konkret geht es um das neue Wehrdienstgesetz, nachdem wehrpflichtige Männer einen Auslandsbesuch von einer längeren Dauer als drei Monaten eine Genehmigung für dieses Vorhaben benötigen. Boris „Kriegstüchtigkeit“ Pistorius hat aber danach (also nicht sofort danach, sondern erst, als das einem breiten Publikum bekannt wurde) diese Klausel außer Kraft setzen lassen.

Durfte er aber gar nicht. Warnhinweise ignorierend tat man es in seinem Miniisterium dennoch. So ist das nämlich, wenn man Gesetze macht, die ohnehin schon nicht sehr beliebt sind. Man fingert eben etwas darin herum, ob man darf, oder nicht. Man erhebt sich einfach zur Judikative:

Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt. „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit“, heißt es in dem Gutachten. Bedeutet: Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.

Meldung auf tagesschau.de

Nachtrag: Auf telepolis.de bezieht sich Bernd Müller in einem Kommentar auch auf die (wichtige Details weglassende) Meldung der Tagesschau. Als Ergänzung zu o.g. Meldung unbedingt eine Empfehlung.


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  1. Hallo, dies ist ein Kommentar. Du kannst diesen aber getrost ignorieren. Nur ein weiterer Platzhalter unter vielen. Nichts besonderes also.